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 Entdrosselung = Straßenverkehrsamt ? 
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Registriert: 6. Februar 2004, 21:33
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Beitrag Entdrosselung = Straßenverkehrsamt ?
Hi auch,

kurze Frage, wie sieht das aus wenn ich den Leo entdrosseln lasse, muss das umgemeldet/ beim straßenverkehrsamt umgeschrieben werden? brauch ich ein gutachten oder ähnliches ? Hab keine ahnung was ich machen muss :-/

danke danke und gruß
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~---==([ Leo2 / silber \ Bj. 2001 / 179ccm \ ~ 10000 Km / 4Road ])==---~


2. Januar 2005, 15:36
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Moderator

Registriert: 23. April 2003, 21:41
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Beitrag Re: Entdrosselung = Straßenverkehrsamt ?
die Sache ist komplizierter als man denkt, da weder der Tüv noch die Zulassungsstelle eine Ahnung davon haben...

normalerweise läufts wie folgt ab: du fährst zum Tüv, der bescheinigt dir die neue Leistung und ändert die ABE demensprechend (kommt drauf an wie das bei der Eintragung gemacht wurde...), will auch Geld dafür haben. Ganz verrückte Tüv-Gutachter wollen eine "Ausbaubestätigung" haben, denen erzählste einfach was vom Pferd ;-) Gutachten brauchst du nicht, da ja der ursprungszustand wieder hergestellt ist. Schau zu dass du für den Tüv die Originaldaten hast, falls du ne neue ABE bekommen hattest in der nur die Drosselungsdaten drinstehen. Kopie hat bei mir gereicht.
Dann fährste mit der neuen/geänderten ABE zur Zulassungsstelle und bekommst dann dort gegen Geld einen neuen Fahrzeugschein. Wenn du ein kleines Nummerschild hast kanns dir passieren, dass sie dir ein großes Aufdrücken wollen. Ich hätte beinahe den Roller müssen ins Amt fahren damit die mir geglaubt haben dass ich vorher schon ein großes hatte. (Durchs Fenster hat sie es dann gesehen...)
Aufm Amt hatte bei mir keiner Ahnung, die nette Dame hat mindestens 10min durch die Gegend telefoniert Bild

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"wir brauchen das Rad nicht neu zu erfinden ... wir müssen es nur öfter nutzen" ;-)


2. Januar 2005, 19:00
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Beitrag Re: Entdrosselung = Straßenverkehrsamt ?
Das mitn Großen Kennzeichen ist sonne sache, mir haben die das 10 Tage später weggenommen....


MfG BX


2. Januar 2005, 19:42
Moderator

Registriert: 23. April 2003, 21:41
Beiträge: 3122
Wohnort: Schmelz-Hüttersdorf
Beitrag Re: Entdrosselung = Straßenverkehrsamt ?
Soweit ich weiß muss ein auf 80km/h gedrosseltes Fahrzeug ein kleines Schild bekommen, das nach Entdrosseln wieder abgegeben werden muss. So richtig weiß das aufm Amt aber niemand, ich hab nämlich erst gar kein kleines Bekommen als ich meinen Drosseln gelassen hab. Hat einiges an Geld gespart...
Aber man muss denen ja nicht alles erzählen... Die sind oftmals so dermaßen inkompetent...
Denk dran nachzusehen, dass alle Reifengrößen (vor allem der 130er vorne) auch in den Schein eingetragen werden!

Gruß
Chris

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2. Januar 2005, 21:16
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Registriert: 6. Februar 2004, 21:33
Beiträge: 314
Wohnort: Jülich, NRW
Beitrag Re: Entdrosselung = Straßenverkehrsamt ?
Ok, besten dank.
Ich werd dann nach meinem geburtstag zuerst die drossel ausbauen, dann zum tüv fahren und anschließend zum straßenverkehrsamt, richtig ? Bild

Hoffe mal das klappt alles gut und ich werd nicht soviel geld los (neues nummernschild wäre ja mehr als unnötig)

viele grüße,
stephan

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2. Januar 2005, 21:27
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Beitrag Re: Entdrosselung = Straßenverkehrsamt ?
Wir ham einfach die Drossel rausgebohrt, sind zum Landratsamt, denen gesagt, der Originalzustand wurde wiederhergestellt, bitte zurückschreiben. Die alten Daten stehen normalerweise noch im Fahrzeugbrief.
Schick deinen Dad hin, dann meckern sie ned rum von wegen "jaja, der Kleine hat dran rumgeschraubt... ab zum TÜV!!"
Gutachten brauchst du meines Wissens nicht, weil du ja nur eine Änderung rückgängig gemacht hast.
Dadurch wird die Prozedur auch billiger...


Und neues Nummernschild is mehr als gut, weil du dir EINIGES an Versicherung sparst. Ich fahr mit Haftpflicht bei 15 Euronen im Jahr, wenn ich das noch richtig im Kopf hab...

Landratsamt weil ich aufm Land wohn, wo die Städter hin müssen weis ich ned...


Zuletzt geändert von Gast am 11. Januar 2005, 20:22, insgesamt 1-mal geändert.



11. Januar 2005, 20:19
Moderator

Registriert: 23. April 2003, 21:41
Beiträge: 3122
Wohnort: Schmelz-Hüttersdorf
Beitrag Re: Entdrosselung = Straßenverkehrsamt ?
das Nummernschild hat nix mit der Versicherung zu tun!
die Versicherung ist abhänging von der Schlüsselnummer (zu Nr.3) in FZGSchein. da steht entweder 106000 (billige Vers.) oder 107000 (teure Variante, sollte da stehen wenn das FZG gedrosselt ist) Beim Umschreiben drauf achten!

Gruß
Chris

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14. Januar 2005, 15:44
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Beitrag Re: Entdrosselung = Straßenverkehrsamt ?
Aber so ein großes Schild macht EINIGES her, find ich Bild

Und ob du die Schlüsselnummer ohne neues Schild kriegst, is auch fraglich.
Bei uns is die Wunschnummer teurer als das Schild, also kam ein neues Schild her.


17. Januar 2005, 20:34
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