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Tüv-Eintragung 125er -> 150er
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Autor:  Chris_HH [ 15. Oktober 2010, 08:40 ]
Betreff des Beitrags:  Tüv-Eintragung 125er -> 150er

Habe mit dem Tüv gesprochen.
Einer Eintragung steht wohl nichts im Weg, Kostenpunkt ca 70 Euro.
Was erfüllt werden muss sind die Maße des Reifens, Geschwindigkeitsindex (!),Lastindex, Bremsanlage.
Da ich noch den Fahrzeugschein vom 150er habe, erleichtert das die Sache, sonst müsste sich der Tüv die Daten im Archiv rausfischen.
Ich nehm zur Abnahme die vordere Bremsanlage des 150er's einfach mit (kann ja nicht schaden) und den alten Fahrzeugschein...und die Kohle.

Werde berichten

Autor:  visch [ 9. Mai 2011, 22:04 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Tüv-Eintragung 125er -> 150er

Hi,

wie war es mit der Anmeldung?

Alles O.K.?

Gruß Viktor

Autor:  Chris_HH [ 12. Mai 2011, 12:10 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Tüv-Eintragung 125er -> 150er

Da ich ja die Papiere vom 150er hatte, wäre der Eintrag problemlos möglich. Müsste allerdings viele Sachen zum Tüv mitbringen, wie altes Bremssystem (als Nachweis, dass meiner bessere Bremsen hat), sämtliche technische Daten,Abgasuntersuchung usw.ich habs gelassen. Hätte mich 60-100 Euro gekostet.

Autor:  visch [ 12. Mai 2011, 22:12 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Tüv-Eintragung 125er -> 150er

Danke für die Auskunft.

Ich suche nach Erfahrungswerten bei eintragungen von Tuningteilen(ohne ABE oder TG)
Es ist nichts unmöglich, alles ne Kostenfrage. :?:
(zur sicherheit benuzt PN)
bis dene

Autor:  hansejung [ 12. Mai 2011, 22:51 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Tüv-Eintragung 125er -> 150er

Da braucht man keine PN schreiben. :roll:

Bist du dir im Klaren, was ABE und TG bedeuten?! Wenn ja, erübrigt sich deine Frage von selbst, ob man es eingetragen bekommt. Solltest du es eingetragen bekommen, spielt derjenige der es macht, mit seiner Zulassung, seinen Job und so einiges mehr (Es ist nämlich pinibel nachvollziehbar, wer derjenige war). Kommt es zu einem Unfall und deine Maschine wird einem Gutachter vorgestellt, hilft dir keine Eintragung, TÜV-Bericht oder sonst was. Dann ist die Rechnung schnell und einfach: Du wirst höchstwahrscheinlich auf allen Schäden bzw. dessen Kosten allein sitzen bleiben, bekommst im besonderen Maße Schuld (auch wenn dir ein PKW oder sonstwas, unter Zeugen die Vorfahrt genommen hat und du gar nichts dafür konntest) und darfst vielleicht auch noch für Schäden anderer aufkommen. (PS: auf deine Versicherung brauchst du dann sicher auch nicht bauen) Zusätzlich kannst du aufgrund der erloschenen Betrieberlaubnis für dein Fahrzeug auch noch damit rechnen, das du eine Anzeige bekommst ... welche Sachen dir dann alles vorgeworfen werden ... hab ich keine Ahnung, aber gegnerische Anwälte sind da sowas von kreativ, verlass dich drauf ... das macht keinen Spaß und das willst du nicht wirklich :D

Die hier aufgezeigte Variante: 125->150ccm ist daher gut eintragbar, da beide Fahrzeug-Modelle (der gleichen Serie) ansich baugleich sind und es sich um Originalteile mit ABE und TG handelt.

PS: Wenns zu langsam ist ... geht man eine Leistungs-/Fahrzeug-Klasse höher. Ich kauf mir ja auch kein Auto und schraub zwei Räder ab, weil ich Zweirad fahren will :mrgreen:

LG

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