
Betrifft: Fahrzeugzulassung
Vereinfachte Fahrzeug-Zulassungs verordnung.
Ade Vollgutachten
(01.09.2006)[Quelle: Motorrad-online]
(hor) – Der Bundesrat hat einer neuen, vereinfachten Fahrzeug-Zulassungsverordnung zugestimmt, die am 1. März 2007 in KRAFT tritt. Bislang war für die Wiederzulassung von Fahrzeugen, die länger als 18 Monate stillgelegt waren, ein Einzelgutachten und eine neue Betriebserlaubnis notwendig. Nach dem neuen Recht ist nur noch eine Hauptuntersuchung erforderlich falls diese im Abmeldezeitraum fällig war. Voraussetzung: Die Wiederzulassung erfolgt binnen von sieben Jahren. Nach dieser Frist wird das abgemeldete Fahrzeug in der Regel aus dem zentralen Fahrzeugregister beim Kraftfahrt-Bundesamt GELöscht. Wer dann keine gültige Typ- oder Einzelgenehmigung mehr vorweisen kann, braucht ein Vollgutachten und eine neue Betriebserlaubnis. Die Kosten reduzieren sich für den Halter durch die neue Regelung etwa um ein Viertel.
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Gerhard