Gewährleistung?
Verfasst: 19. Februar 2008, 22:46
Hallo an alle "Leidensgenossen" ...
seit ende November bin ich wieder stolzer Leonardo-Besitzer. 1996 war ich wohl einer der ersten mit einem 125´er. 2 -3 Jahre hatte ich den Roller, wurde dann wegen "herumstehen im Schuppen" verkauft.
Nun wollte ich wieder sparsam und schnell zur Arbeit kommen und diesmal ist es ein 250`er geworden.
Wer kennt sich ein bisschen im deutschen Recht aus?
Folgender Sachverhalt: Kauf 30. November 2007 im Rollercenter Lübeck (Händler). Am 18. Januar 2008 ist mir dann aufgefallen, das die Verkleidung rund um den Vorderreifen sehr stark verölt ist. Das kommt von der undichten Gabel (Simmeringe defekt). Ich hatte mich, da ich aus Pinneberg komme telefonisch bei dem Händler gemeldet den Schaden geschildert und vereinbart sobald er die bestellten Ersatzteile da hat, einen Werkstattermin abzustimmen. Anfang Februar kam dann eine Rückmeldung die meine Frau entgegen nahm. Man sagte ihr, das die Teile nicht lieferbar sind und die Reparatur schließlich jede Werkstatt erledigen kann. Nach nun etlichen versuchen den Geschäftführer telefonisch zu erreichen, habe ich schließlich per mail "Erfolg". Es soll sich hier auf keinen Fall um eine Gewährleistung handeln, bei einem Roller mit Bj. 1999 und einer Laufleistung von 17.300 Km kann soetwas jederzeit passieren und das währe mein Problem. Ich sehe das nicht so, aber vielleicht bin ich da auf dem Holzweg? Ich habe extra bei einem Händler gekauft, um genau solche Probleme nicht zu haben. Wer kann dazu einen Komentar abgeben, bzw. kennt sich in der Rechtsprechung gut aus?
seit ende November bin ich wieder stolzer Leonardo-Besitzer. 1996 war ich wohl einer der ersten mit einem 125´er. 2 -3 Jahre hatte ich den Roller, wurde dann wegen "herumstehen im Schuppen" verkauft.
Nun wollte ich wieder sparsam und schnell zur Arbeit kommen und diesmal ist es ein 250`er geworden.
Wer kennt sich ein bisschen im deutschen Recht aus?
Folgender Sachverhalt: Kauf 30. November 2007 im Rollercenter Lübeck (Händler). Am 18. Januar 2008 ist mir dann aufgefallen, das die Verkleidung rund um den Vorderreifen sehr stark verölt ist. Das kommt von der undichten Gabel (Simmeringe defekt). Ich hatte mich, da ich aus Pinneberg komme telefonisch bei dem Händler gemeldet den Schaden geschildert und vereinbart sobald er die bestellten Ersatzteile da hat, einen Werkstattermin abzustimmen. Anfang Februar kam dann eine Rückmeldung die meine Frau entgegen nahm. Man sagte ihr, das die Teile nicht lieferbar sind und die Reparatur schließlich jede Werkstatt erledigen kann. Nach nun etlichen versuchen den Geschäftführer telefonisch zu erreichen, habe ich schließlich per mail "Erfolg". Es soll sich hier auf keinen Fall um eine Gewährleistung handeln, bei einem Roller mit Bj. 1999 und einer Laufleistung von 17.300 Km kann soetwas jederzeit passieren und das währe mein Problem. Ich sehe das nicht so, aber vielleicht bin ich da auf dem Holzweg? Ich habe extra bei einem Händler gekauft, um genau solche Probleme nicht zu haben. Wer kann dazu einen Komentar abgeben, bzw. kennt sich in der Rechtsprechung gut aus?