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Schutzblech hinten kürzen legal oder illegal?

Verfasst: 10. September 2008, 20:00
von Joke007
Hi Leute!

Wollte mal fragen ob ich bei meinem Leo125 hinten das untere Schutzblechteil einfach abbauen kann... also is das dann noch legal oder is das dann illegal und wenn warum?
Sieht einfach "sportlicher" aus wenns ab ist. Hoffe ihr wisst wie ichs meine^^...

MFG Joke007

Re: Schutzblech hinten kürzen legal oder illegal?

Verfasst: 10. September 2008, 20:15
von joachim
Meins hatte ich schonmal ab, mit dem TÜV gabs nie Probleme.
Ich habs aber wieder drangemacht, da es durch die Verwirbelungen beim Fahren, wenns regnet, den Dreck richtig hochsaugt...das Topcase sah immer aus...würg.

Aber es sieht natürlich flotter aus.

Viele Grüße!
joachim

Re: Schutzblech hinten kürzen legal oder illegal?

Verfasst: 10. September 2008, 20:18
von Felix E
Ich habs auch weg! Aber du kannst es wegschrauben, also du musst es nicht kaputt machen, aber heb es auf weil im Winter werde ich es auch wieder dran machen!


Felix

Re: Schutzblech hinten kürzen legal oder illegal?

Verfasst: 10. September 2008, 20:44
von Joke007
Danke schonmal für die Antworten!
Aber ich weiss jetzt immer noch nicht ob es legal oder illegal ist^^
Wenn der TÜV sagt ok müsste es ja eigl erlaubt sein oda?
Wie ist das genau mit dem Dreck der sich hochsaugt?
Weil ich hab kein Topcase dran... also da kommt dann ja Nummernschild, Rücklicht und dann der "Spoiler"....
Hat da wer Erfahrung weil ich sollte möglichst sauber bleiben^^ und dann Nummernschild natürlich auch...

MFG Joke007

Re: Schutzblech hinten kürzen legal oder illegal?

Verfasst: 10. September 2008, 23:49
von chris84
den Tüv dürfte das nicht interessieren... Das Hinterrad ist hinreichend abgedeckt...

Ich nehme doch mal an du meinst die "Zunge" unterm Nummernschild, nicht den Spritzschutz auf dem Hinterrad, oder?

Ich würd die Zunge dranlassen! ohne die Zunge siehts zwar besser aus, aber sobald die Straße nass ist saut es dich hinten komplett zu. Mit Topcase bleibst du sauber, dafür wird das Topcase dreckig. Ohne bekommst du alles ab.

Re: Schutzblech hinten kürzen legal oder illegal?

Verfasst: 11. September 2008, 15:12
von Joke007
Richtig. Ich meine diese "Zunge".
Naja gut ich werde die wohl dranlassen... bei unserem schelchten Wetter^^ wenn man dan wirklich jedesmal eingesaut is macht das auch kein Spass^^
Danke!

MFG Joke007

Re: Schutzblech hinten kürzen legal oder illegal?

Verfasst: 11. September 2008, 15:27
von spezii
Hy,

also ich habe es bei mir weggemacht der Tüv hat Letzte Woche gar nichts dazu gesagt,
soviel ich weis muss nur der Rückstrahler/Reflektor unter dem Nummernschild daran sein.

Wenn es Regnet wird "nur" das Topcase von unten etwas nass und natürlich schmutzig
ich bekomme aber davion nichts ab.

Ich persönlich finde das der Leo ohne besser aussieht.


Am besten finde ich diese Version denke aber das es ärger mit der Rennleitung gibt

http://www.img-host.de

Spezii

Re: Schutzblech hinten kürzen legal oder illegal?

Verfasst: 11. September 2008, 20:25
von Cabriokiller
stimmt,....den TÜV interessiert das nicht die Bohne,...ich war on Monday zur Hauptuntersuchung.
Der Prüfer wollte nicht mal die AU sehen,...zugegeben die genau so unwichtig wie die Wetterzunge am Hinterrad.
Bremsentest......Lichttest,.... LeoVine 4Road angesehen,..... huch wat schön blank :D und Stempel drauf. So hatte ich das auch noch nicht aber gefiel mir ganz gut :D

Internettes von Frank

Re: Schutzblech hinten kürzen legal oder illegal?

Verfasst: 11. September 2008, 20:45
von spezii
Genauso war es bei mir auch nur ohne 4Road da ich keinen habe :D

Aber was für ein AU????

Ich habe keine und war letzte Woche auch beim Tüv ,der Prüfer hat nur die AU per Sonde Kontrolliert festgestellt das ich einen Wert von 0,87 Vol-% hatte. :D


Ziemlich niedrig was?

Michael

Re: Schutzblech hinten kürzen legal oder illegal?

Verfasst: 11. September 2008, 22:04
von chris84
spezii schrieb am 11.09.2008 15:27

Am besten finde ich diese Version denke aber das es ärger mit der Rennleitung gibt

http://www.img-host.de

Spezii
das GIBT Ärger :D wenn mich nicht alles täuscht darf das Nummernschild maximal 30° aus der senkrechten geneigt sein ;)

ansonsten spricht da nix dagegen, dank dem spritzschutz auf dem Hinterrad muss eigentlich spritzschutzmäßig sonst gar nix vorhanden sein.

Re: Schutzblech hinten kürzen legal oder illegal?

Verfasst: 17. September 2008, 23:47
von visch
Hi,

fahr schon ewig ihne dem Teil unter dem Nummernschild. 8)
Damit es nit so spritzt hab ich längere Schrauben fürs Kennzeichen genommen und mit ca drei cm Hülsen unterlegt. Mein Rücken bleibt sauber. :D Das Kennzeichen hab ich noch minimal hochgebogen aber möglichst ohne zu knicken.
Der TüV hat es bis jetzt nie beanstandet. :]

Gruß Viktor

Re: Schutzblech hinten kürzen legal oder illegal?

Verfasst: 27. Oktober 2008, 10:16
von V2
Tach zusammen,

Mit Koffer:
Den geschraubten Spritzlappen dranlassen, sonst zielt der Dreckstrahl vom Hinterrad direkt auf die Schloßkombination des Apriliakoffers. Es sammelt sich Staub/Sand im Schloß und in der Einrastmechanik des Kofferauslösesystems. Dann klemmt irgendwann alles oder der Koffer rastet nicht richtig ein, man verliert Ihn u.U. beim Fahren.

Wer ohne Koffer fährt:
Probieren (je nach Kennzeichengröße) ob es ohne Spritzlappen bis hoch spritzt und man sich den Rücken einsaut.

Zum TÜV/Sherrif:
Beim Motorrad ist folgendes zu beachten:
Aktuelle Fahrzeuge (der Typschlüssel gibt Auskunft) werden mit Europahomologation ausgeliefert. Also auch echte D (keine grauimport) Fahrzeuge bei D Händlern. Sie unterliegen dem EU Recht. Der Spritzlappen kann dort abmontiert werden. Zu beachten (auch bei Kennzeichenhaltereigenkonstruktionen) ist die Kennzeichenhöhe und Lage über der Fahrbahn. Wieviel cm genau weiss ich grad nimmer auswendig (Wikpedia? Google...). Wer also das Kennzeichen zu weit oben oder in zu steilem Winkel montiert (Streetfighterlook), kann bei einem Bürokratenreiter Probleme bekommen.

Ältere Fahrzeuge haben meist eine Deutschlandhomologation mit D Zulassung und unterliegen leider weiterhin nationalem, also deutschem Recht.
Dort gilt: Der Spritzlappen muss (rein rechtlich gesehen) dran bleiben.

Da aber mittlerweile alle aktuellen EU-Fahrzeuge einen kleineren moderaten Spritzschutz aufweisen, sagt i.d.R. niemand mehr was, wenn an älteren "D"-homologierten Modellen das "Geschwür" entfernt worden ist ;)

Hintergrund:
Man geht der Ungleichbehandlung aus dem Weg:
Es gibt z.B. absolut identische baugleiche Motorräder. Sie unterscheiden sich nur im Homologationsschlüssel. Bj2004 nach D Recht zugelassen und Bj2005 nach EU Recht. Beim 2004er wäre der abmontierte Spritzlappen illegal, beim 2005 nach EU Recht legal :rolleyes:

Gruß Uwe