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Windschild Aprillia Typ MB

Verfasst: 14. Juni 2012, 08:31
von WillyWacker
Hallo ,
Ich bin neu im Forum und möchte mich mal Vorstellen: mein Name ist WillyWacker,ich fahre ein
Leo 125 Baujahr 1998 .
Nun zu meiner Frage ich habe über E-bay ein Orginal Aprillia-Windschild gekauft,braucht man dafür eine ABE ,wenn ja kann mir ein Mitglied mal eine ABE einscannen und als PDF zusenden? :mrgreen:
E-mail: sicherheit.im.kiez@googlemail.com


Auf dem Windschild sind folgende Daten:
Aprillia Typ MB
26-09-97 EI CH 50
TUV Nr. 53 110192-00

Re: Windschild Aprillia Typ MB

Verfasst: 14. Juni 2012, 10:13
von Fust
WillyWacker hat geschrieben:Hallo ,
Ich bin neu im Forum und möchte mich mal Vorstellen: mein Name ist WillyWacker,ich fahre ein
Leo 125 Baujahr 1998 .
Nun zu meiner Frage ich habe über E-bay ein Orginal Aprillia-Windschild gekauft,braucht man dafür eine ABE ,wenn ja kann mir ein Mitglied mal eine ABE einscannen und als PDF zusenden? :mrgreen:
E-mail: sicherheit.im.kiez@googlemail.com


Auf dem Windschild sind folgende Daten:
Aprillia Typ MB
26-09-97 EI CH 50
TUV Nr. 53 110192-00
Hallo Willy,
erst mal herzlich Willkommen! :D

Das Windschild kannst Du ohne ABE fahren.
Die TÜF Nr. ist aufgedruckt, das reicht!

Viele Grüße---Uwe---

Re: Windschild Aprillia Typ MB

Verfasst: 14. Juni 2012, 10:38
von WillyWacker
Hallo Uwe,
Danke für die Info,aber gibt es überhaupt eine ABE für das Teil??
Gruß von Willy

Re: Windschild Aprillia Typ MB

Verfasst: 14. Juni 2012, 10:43
von Fust
WillyWacker hat geschrieben:Hallo Uwe,
Danke für die Info,aber gibt es überhaupt eine ABE für das Teil??
Gruß von Willy
Weiß ich nicht, brauchst Du nicht!!!!!!! :!: :!: :!: :!:


Gruß---Uwe---

Re: Windschild Aprillia Typ MB

Verfasst: 16. Juni 2012, 10:27
von WillyWacker
Teilegutachten

Statt einer aufwendigen und teuren ABE können die Hersteller auch ein TÜV-Gutachten in Form eines Prüfberichts erstellen lassen. Das TÜV – Gutachten ist lediglich ein Gutachten über einen Gegenstand, jedoch nicht bezogen auf ein bestimmtes Fahrzeug. Aus diesem Grund muss das jeweilige Kfz beim TÜV vorgeführt werden, um den Gegenstand in die Papiere eintragen zu lassen. Häufig ist dies bei Lenkern oder Scheiben der Fall. Zubehörteile solten bei einem Umbau ein Teilegutachten besitzen, dies erleichtet die Abnahme. Dieses Gutachten ist immer mitzuführen.

Windschilder
Sind eintragepflichtig. Normalerweise wird eine ABE oder TÜV-Gutachten fürs Fahrzeug mitgeliefert. Gilt das Gutachten für andere Fahrzeuge, jedoch nicht für das Vorgeführte, so ist eine Eintragung bei korrekter Montage und gutem Fahrverhalten durchaus möglich. Es kann jedoch ein Fahrversuch mit einigen Kosten zu Buche schlagen. Einfacher ist die Eintragung bei rahmenfester Aufhängung. Hier ist die Chance einer Verschlechterung der Fahreigenschaften, insbesondere beim Lenken, geringer. Grundsätzlich ist jedoch von einem problematischen Fahrverhalten erst bei höheren Geschwindigkeiten auszugehen. Windschilder dürfen getönt sein.



Also muß die Scheibe ein Teilegutachten haben,wer hat so ein Gutachten??

Gruß Willy Wacker :evil: