Teilegutachten
Statt einer aufwendigen und teuren ABE können die Hersteller auch ein TÜV-Gutachten in Form eines Prüfberichts erstellen lassen. Das TÜV – Gutachten ist lediglich ein Gutachten über einen Gegenstand, jedoch nicht bezogen auf ein bestimmtes Fahrzeug. Aus diesem Grund muss das jeweilige Kfz beim TÜV vorgeführt werden, um den Gegenstand in die Papiere eintragen zu lassen. Häufig ist dies bei Lenkern oder
Scheiben der Fall. Zubehörteile solten bei einem Umbau ein
Teilegutachten besitzen, dies erleichtet die Abnahme. Dieses Gutachten ist immer mitzuführen.
Windschilder
Sind eintragepflichtig. Normalerweise wird eine ABE oder TÜV-Gutachten fürs Fahrzeug mitgeliefert. Gilt das Gutachten für andere Fahrzeuge, jedoch nicht für das Vorgeführte, so ist eine Eintragung bei korrekter Montage und gutem Fahrverhalten durchaus möglich. Es kann jedoch ein Fahrversuch mit einigen Kosten zu Buche schlagen. Einfacher ist die Eintragung bei rahmenfester Aufhängung. Hier ist die Chance einer Verschlechterung der Fahreigenschaften, insbesondere beim Lenken, geringer. Grundsätzlich ist jedoch von einem problematischen Fahrverhalten erst bei höheren Geschwindigkeiten auszugehen. Windschilder dürfen getönt sein.
Also muß die Scheibe ein Teilegutachten haben,wer hat so ein Gutachten??
Gruß Willy Wacker
