Hallo wie sieht das aus mit einem TopPerformens federbein?Ist das gut auf einem Leo von 96 ich wiege ca 90kg. wäre das gut für mich?
Mb
Federbein
Moderator: joachim
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Re: Federbein
Ab 100 kg macht es Sinn auf andere als die Standardfederbeine von Aprilia zurück zugreifgen.
Wenn du den nächsten Tüv überstehen möchtest müssen die Federbeine eingetragen werden ca. 100,- oder sie haben eine ABE, mir sind keine bekannt. Die Erfahrung ist gering gestreut. Warte bis sich mehr Leofreunde ins Forum eingetragen haben
Grüße Reinhold
Wenn du den nächsten Tüv überstehen möchtest müssen die Federbeine eingetragen werden ca. 100,- oder sie haben eine ABE, mir sind keine bekannt. Die Erfahrung ist gering gestreut. Warte bis sich mehr Leofreunde ins Forum eingetragen haben
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Zuletzt geändert von Leofreund am 30. April 2003, 11:32, insgesamt 1-mal geändert.
LE0 2 , 250 ccm, Baujahr 1999, 40000 km Schwarzmet. H7/H4 Licht.
STANDARDFRAGEN werden auf meiner Webseite > http://www.aprilia-leonardo.de < beantwortet.
WER NICHT GESEHEN WIRD;WIRD ÜBERSEHEN!
Immer gute Fahrt wünscht dir Reinhold.
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Re: Federbein
Ich fahre seit ungefähr 8 Wochen mit Bitubo-Federbeinen, und kann Euch sagen es ist ein gewaltiger Unterschied. Der Roller fährt sich sehr viel komfortabler. Man fühlt sich sicherer und reizt die Schräglage in engen Kurven bis aufs Letzte aus. Im Soziusbetrieb gibt es auch bei den härtesten Bahnübergängen kein Durchschlagen mehr.
Die Eintragung (bei vorliegendem Gutachten) kann nur der TÜV vornehmen, weil es sich hier um eine Bauartänderung nach §19 Abs. 2StVZO handelt. Freie Sachverständige (Dekra, etc...) sind nicht berechtigt die entsprechende Prüfung abzunehmen.
Die Gebühren belaufen sich in gleicher Höhe wie die einer Hauptuntersuchung -32,50 EUR-. Das Strassenverkehrsamt will dann aber auch noch seinen Olbulus, weil ein neuer Fahrzeugschein (Betriebserlaunbnis) fällig wird. Hier kostet der Spaß noch einmal 10,70 EUR.
Aber.......es lohnt sich !
Die Eintragung (bei vorliegendem Gutachten) kann nur der TÜV vornehmen, weil es sich hier um eine Bauartänderung nach §19 Abs. 2StVZO handelt. Freie Sachverständige (Dekra, etc...) sind nicht berechtigt die entsprechende Prüfung abzunehmen.
Die Gebühren belaufen sich in gleicher Höhe wie die einer Hauptuntersuchung -32,50 EUR-. Das Strassenverkehrsamt will dann aber auch noch seinen Olbulus, weil ein neuer Fahrzeugschein (Betriebserlaunbnis) fällig wird. Hier kostet der Spaß noch einmal 10,70 EUR.
Aber.......es lohnt sich !
LEO 1 / 03-97 65000 km
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